Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen:

Was ist ein Kieferorthopäde?
Braucht mein Kind eine Zahnspange?
Bis zu welchem Alter lassen sich Zähne bewegen?
Welche Art von Zahnspangen gibt es?
Welche Zahnfehlstellungen sollten von einen Kieferorthopäden behandelt werden?
Wann sollte mit einer kieferorthopädischen Behandlung begonnen werden?
Können auch Erwachsene behandelt werden?
Wieviel bezahlt die Krankenkasse?

Was ist ein Kieferorthopäde?
Ein Kieferorthopäde ist zunächst einmal Zahnarzt. Das heisst, er hat mindestens 10 Semester Zahnheilkunde studiert und anschliessend Staatsexamen gemacht. Danach muss er mindestens 1 Jahr in einer zahnärztlichen Praxis arbeiten. Erst nach dieser Zeit kann er sich auf das Fachgebiet Kieferorthopädie spezialisieren.
Seit einiger Zeit dürfen Zahnärzte bis zu drei Tätigkeitsschwerpunkte angeben. Dabei dürfen Sie die Bezeichnung Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie nicht mit einer kieferorthopädischen Fachausbildung verwechseln. Tätigkeitsschwerpunkt besagt nur, dass der Zahnarzt auf diesem Gebiet tätig ist. Eine besondere Weiterbildung oder Prüfung ist hierfür nicht erforderlich.

Die Weiterbildung zum Kieferorthopäden dagegen dauert mindestens 3 Jahre. Davon muss mindestens ein Jahr an einer Universitätszahnklinik für Kieferorthopädie verbracht werden, während bis zu zwei Jahre auch in besonders qualifizierten kieferorthopädischen Praxen stattfinden können. Bevor eine Zahnärztekammer dem Kandidaten das Recht erteilt, sich Kieferorthopäde zu nennen, muss dieser sein Wissen in einer Prüfung nachweisen.
Wenn ein Kieferorthopäde endlich seine eigene Praxis eröffnet, hat er also mindestens 9 1/2 Jahre Studium und Weiterbildung hinter sich gebracht. Danach folgt eine lebenslange Fortbildung, um sein Wissen immer auf dem neuesten Stand zu halten

„Master of Science“, „Zahnarzt mit Tätigkeitsschwerpunkt“, „Fachzahnarzt“: Wer heute eine Möglichkeit zur kieferorthopädischen Behandlung in seiner Nähe sucht, hat es nicht immer leicht.
In Anzeigen, Telefonbüchern oder sogar auf Praxisschildern wetteifern vermeintliche Qualitätsbezeichnungen um die Gunst des Patienten.

Doch – welche Bezeichnung sagt wirklich etwas über die Qualität einer kieferorthopädischen Behandlung aus?

Es sei vorweg genommen: Nur der Fachzahnarzt für Kieferorthopädie („Kieferorthopäde“) hat seine Qualifikation für eine gute und hochwertige kieferorthopädische Behandlung im Rahmen einer Fachzahnarztprüfung – als Abschluss einer vierjährigen Weiterbildung – von einer unabhängigen Prüfkommission nachgewiesen!

Einzig eine solche Prüfung berechtigt zum Führen des Titels Fachzahnarzt, und einzig diese Bezeichnung garantiert Ihnen umfassendes Wissen auf dem Gebiet der Kieferorthopädie. Für Sie und Ihr Kind.

Die Bezeichnung „Master of Science – Kieferorthopädie“ kann eine Allgemeinzahnarzt erwerben, in dem er an einer – vorwiegend theoretischen – Lehrgangsveranstaltung einer speziellen Universität im benachbarten Ausland teilnimmt.

Hierbei handelt es sich allerdings nicht – wie beim Fachzahnarzt für Kieferorthopädie – um eine mehrjährige Weiterbildung, sondern lediglich um eine nebenberufliche Fortbildung.

Die Bezeichnung „Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie“ führen Zahnärzte, die einen Teilbereich ihrer Berufstätigkeit als Tätigkeitsschwerpunkt gegenüber der Zahnärztekammer angezeigt haben. Es handelt sich hierbei um eine Selbsteinschätzung des betreffenden Zahnarztes. Eine unabhängige Prüfung seiner fachlichen Qualifikation wird weder verlangt, noch vorgelegt.

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Braucht mein Kind eine Zahnspange?
Diese Frage ist nicht so leicht zu beantworten. mehr >

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Bis zu welchem Alter lassen sich Zähne bewegen?

Gesunde Zähne lassen sich ein Leben lang bewegen.

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Welche Art von Zahnspangen gibt es?
In der Kieferorthopädie unterscheidet man festsitzende und herausnehmbare Behandlungsgeräte. Die vorgesehene Art der Zahnbewegung (z.B. kippend oder körperlich) bestimmt die Art der Behandlungsapparatur.

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Welche Zahnfehlstellungen sollten von einen Kieferorthopäden behandelt werden?
- angeborene Kieferfehlstellungen (z.B. Lippen-Kiefer-Gaumenspalten)
- grosse Frontzahnstufen (ein vergrösserter Abstand zwischen oberen und unteren Schneidezähnen)
- Kreuzbisse (die unteren Zähne stehen vor oder weiter aussen als die oberen)
- offene Bisse (die oberen Schneidezähne überlappen die unteren beim Zusammenbiss nicht)
- tiefe Bisse (die unteren Schneidezähne werden von den oberen zu sehr verdeckt)
- verlagerte und impaktierte Zähne (Zähne, die nicht richtig aus dem Kiefer herauswachsen)
- Nichtanlagen von Zähnen
- starke Eng- und Lückenstände von Zähnen

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Wann sollte mit einer kieferorthopädischen Behandlung begonnen werden?
Eine kieferorthopädische Behandlung beginnt in der Regel nicht vor dem 10. Lebensjahr. Der beste Zeitpunkt für den Behandlungsbeginn hängt stark von dem Verlauf des Zahnwechsels und der Schwere der Kieferfehlstellung ab. Im Zweifelsfall sollte man lieber früher als später einen Kieferorthopäden nachschauen lassen.
Eine kieferorthopädische Behandlung sollte nicht zu früh begonnen werden. Sie dauert in der Regel 3 - 4 Jahre und ist erst beendet, wenn alle bleibenden Zähne (ausser den Weisheitszähnen) durchgebrochen sind. Wird zu früh begonnen, verlängert sich die Behandlungszeit, weil während der Behandlung auf neue Zähne gewartet werden muss. Die Zahnspange muss auch während dieser Wartezeit getragen werden, um das bis dahin Erreichte zu halten.
In Ausnahmefällen (z.B. umgekehrter Frontzahnüberbiß, die unteren Schneidezähne stehen vor den oberen) muss schon viel früher (ab dem 6. Lebensjahr) begonnen werden. Den Zeitpunkt des Behandlungsbeginnes sollte der behandelnde Kieferorthopäde bestimmen.

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Können auch Erwachsene behandelt werden?
Häufig können Zahnfehlstellungen auch im Erwachsenenalter noch korrigiert werden. Manchmal ist eine Veränderung der Zahnstellung vor der Herstellung von Zahnersatz sinnvoll oder kann diesen z.B. durch Lückenschluss sogar verhindern. mehr >

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Wieviel bezahlt die Krankenkasse?
Bei gesetzlich versicherten Patienten, deren Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wird, trägt die Krankenkasse Kosten für eine ausreichende, zweckmässige und wirtschaftliche Behandlung, wenn eine gewisse Schwierigkeit erreicht wird (Einstufung in die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen Grad 3 - 5). Der Versicherte zahlt zunächst 20% bzw. 10% jeder Quartalsrechnung selbst. Nach erfolgreichem Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung gibt es diesen Eigenanteil von der Krankenkasse zurück. Muss die Behandlung aus Gründen unzureichender Mitarbeit oder gehäuften Nichterscheinens zu vereinbarten Terminen abgebrochen werden, behält die Krankenkasse den Eigenanteil des Patienten ein. mehr >
Bei gesetzlich versicherten Erwachsenen werden die Kosten nur übernommen, wenn eine kombiniert kieferchirurgisch-kieferorthopädische Therapie erforderlich ist. mehr >

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